Für eine erste Orientierung haben wir Ihnen hier die Checkliste "Von der Antragsidee zum Erstkontakt" zusammengestellt.
Sie haben die Checkliste gelesen und wollen doch erstmal mit uns ins Gespräch kommen? Schreiben Sie uns Ihre Fragen an foerderung@rolff-stiftung.de, dann verabreden wir einen Telefontermin.
1. Passt mein Anliegen in die formalen Satzungsanforderungen der Stiftung?
Wir fördern Projekte im Regierungsbezirk Köln. Die antragstellende Organisation muss ihre Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Freistellungsbescheid nachweisen können.
2. Passt mein Anliegen in die inhaltlichen Förderrichtlinien der Stiftung?
Bitte lesen Sie sich unsere Förderrichtlinien in aktueller Fassung durch. Der Button "Antrag stellen" führt Sie zu den PDF-Dateien zum Download im Servicebereich.
3. Handelt es sich bei meinem Anliegen um ein Projekt?
Projekte starten und enden in einem definierten Zeitraum. Dadurch können wir mit Ihnen eine Fragestellung und ein Ziel von Anfang bis Ende verfolgen und zusammen schauen, welche Ergebnisse das Projekt am Ende hervorgebracht hat. Der Projektstart muss natürlich in der Zukunft liegen.
4. Es ist soweit: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Schicken Sie uns einen ersten Antragsentwurf oder eine Mail mit einer Beschreibung des Projekts an: foerderung@rolff-stiftung.de
Sie erhalten eine Rückmeldung und wir können bei Bedarf alle weiteren Fragen in einem Telefontermin klären.
5. Ist mein Antrag vollständig?
Oben finden Sie den Button "Antrag stellen". Bitte prüfen Sie die benötigten Dokumente und senden Sie uns die Unterlagen in digitaler Form inklusive gescanntem Freistellungsbescheid. Wir bestätigen den Eingang der vollständigen Unterlagen via Mail.
6. Was passiert dann?
Wir werden Ihren Antrag zur Entscheidung für die nächstmögliche Vorstandssitzung vorbereiten. Planen Sie ab Eingang der vollständigen Unterlagen 2-3 Monate ein. So haben wir Zeit für vertiefende Gespräche und können auch noch nachträglich Informationen einholen, sollten in der Vorstandsdiskussion Fragen aufkommen.
Die Stiftung entscheidet nach satzungsgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.